Pflegekasse & Entlastungsbetrag

Abrechnung über die Pflegekasse

Für Selbstzahler (privat)



Für alle mit Pflegegrad 1 bis 5

 

  • 131 € monatliches Budget: Nutzen Sie den gesetzlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), der jedem Pflegebedürftigen zusteht.

  • Keine Kosten aus eigener Tasche: Solange die Leistung im Rahmen Ihres monatlichen Budgets liegt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten zu 100 %.

  • Bequeme Direktabrechnung: Auf Wunsch reche ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

  • Unterstützung bei Anträgen: Bei Fragen zur Beantragung oder Hürden mit der Kasse stehe ich Ihnen gerne helfend zur Seite.

 

(Ohne Pflegegrad oder für zusätzliche Betreuungsstunden)

  • Transparente Abrechnung: Faire Stundensätze ohne versteckte Nebenkosten – abgerechnet wird nur die tatsächlich genutzte Zeit.

  • Maximale Flexibilität: Keine Mindestlaufzeiten oder langfristigen Verträge – Sie buchen die Unterstützung genau dann, wenn Sie sie brauchen.

  • Steuerlich absetzbar: Sie können die Rechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) von der Steuer absetzen und erhalten bis zu 20 % zurück.

  • Perfekt als Übergang: Ideal auch für die Zeit, während ein Pflegegrad beantragt oder neu begutachtet wird.



Jenseits des Gewöhnlichen

Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.